Datenschutzerklärung – wettanbieterzahlung

wettanbieterzahlung vergleicht Wettanbieter für Leserinnen und Leser in Österreich und beschreibt dabei Zahlungswege, Quoten und Bewilligungen. Verarbeitet werden nur jene personenbezogenen Daten, die eine Informationswebsite dafür braucht. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).

Wer verantwortlich ist

Nach Art. 4 Z 7 DSGVO liegt die Verantwortung beim Betreiber von wettanbieterzahlung. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse finden sich im Impressum auf wettanbieterzahlung.com; an diese Stelle richten sich sämtliche Fragen, die den Datenschutz betreffen.

Welche Daten anfallen

Beim Aufruf einer Seite hält der Webserver Protokolldaten fest: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp. Sie sichern den Betrieb, helfen bei der Abwehr von Angriffen und verschwinden spätestens nach 90 Tagen oder werden bis dahin gekürzt. Wer über das Formular oder per E-Mail schreibt, übermittelt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht; ausgewertet werden diese Angaben ausschließlich, um die Anfrage zu beantworten. Wettkonten, Einzahlungen oder Ausweiskopien sind auf wettanbieterzahlung nicht vorhanden.

Auf welcher Grundlage verarbeitet wird

Für Protokolldaten trägt das berechtigte Interesse an einem stabilen und sicheren Betrieb die Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Bei Anfragen greift ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei Anfragen mit Vertragsbezug stattdessen lit. b. Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, und die Reichweitenmessung stützen sich auf eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft zurückgenommen werden.

Wer Daten erhält und wohin sie gelangen

Verkauft werden personenbezogene Daten nicht. Zum Zug kommen Dienstleister für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind, daneben Behörden, sofern eine gesetzliche Pflicht besteht. Außerhalb des EWR werden Daten nur abgegeben, wenn ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt oder geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO bestehen, beispielsweise Standardvertragsklauseln.

Wie lange Daten bleiben

Protokolldaten sind nach höchstens 90 Tagen gelöscht, Anfragen nach ihrer Erledigung, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht steht dem entgegen. Was auf einer Einwilligung beruht, verschwindet mit deren Widerruf oder sobald der Zweck entfällt.

Welche Rechte bestehen

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch stehen nach Art. 15 bis 21 DSGVO zu. Eine Antwort auf einen Antrag ergeht unentgeltlich innerhalb eines Monats; ist die Anfrage komplex oder liegen viele Anfragen vor, darf diese Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO um weitere zwei Monate verlängert werden. Zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall oder zu Profiling kommt es nicht.

Wie Beschwerde möglich ist

Wer eine Verarbeitung für datenschutzwidrig hält, kann sich nach Art. 77 DSGVO mit einer Beschwerde an die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Wien wenden.

Stand: Oktober 31, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterzahlung»