Cookie-Richtlinie – wettanbieterzahlung
Auf wettanbieterzahlung werden Wettanbieter nach ihren Zahlungswegen und Auszahlungszeiten verglichen; dafür genügt eine schlanke technische Ausstattung. Nachfolgend steht, welche Cookies und ähnlichen Technologien dabei zum Einsatz kommen, welchem Zweck sie dienen und wie sich eine einmal erteilte Einwilligung zurücknehmen lässt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Browser auf dem Endgerät ablegt; Vergleichbares gilt für Einträge im Local Storage, im Session Storage und für Zählpixel.
Erforderliche Cookies laufen ohne Einwilligung
Für den Zusammenhalt einer Sitzung, die Verteilung der Last über mehrere Server, den Missbrauchsschutz von Formularen und das Festhalten der Cookie-Entscheidung selbst sind bestimmte Cookies unverzichtbar. Ohne sie ließe sich die Website nicht zuverlässig ausliefern, weshalb sie ohne Einwilligung gesetzt werden. Sitzungs-Cookies enden mit dem Schließen des Browsers; die gespeicherte Entscheidung bleibt längstens zwölf Monate bestehen.
Einwilligung und Rechtsgrundlage
Gespeichert und ausgelesen werden darf auf einem Endgerät nur nach § 165 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021): mit vorheriger Information und Einwilligung. Ausgenommen bleibt, was unbedingt nötig ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Fallen dabei personenbezogene Daten an, treten die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) hinzu.
Funktionale und analytische Cookies
Einstellungen wie die Sprache oder zuletzt geöffnete Vergleiche merken sich funktionale Cookies. Analytische Cookies zählen Aufrufe und zeigen, welche Inhalte gelesen werden, damit sie verbessert werden können. Beide Gruppen werden erst nach einer aktiven Einwilligung im Cookie-Banner gesetzt. Für die Auswertung werden IP-Adressen gekürzt; Profile über fremde Websites hinweg entstehen nicht.
Eingebundene Inhalte Dritter
Videos oder Karten können eigene Cookies setzen, wenn sie eingebunden sind. Dann gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters. Werbe-Cookies für personalisierte Anzeigen werden nur gesetzt, wenn diese Kategorie im Banner ausdrücklich gewählt wurde.
Widerruf und Browsereinstellungen
Mit Wirkung für die Zukunft lässt sich eine Einwilligung jederzeit widerrufen, über den Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile. Davon unabhängig können Cookies in jedem Browser blockiert oder gelöscht werden:
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Zuständige Aufsichtsbehörde
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Wien die zuständige Aufsichtsbehörde. Näheres steht in der Datenschutzerklärung dieser Website.
Stand: Oktober 31, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterzahlung»
