Rechtslage

Wer eine Einzahlung leistet, sollte wissen, in welchem Rahmen sie stattfindet. Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel nach dem Glücksspielgesetz, sondern Sache der Länder.

Schuldner der Wettgebühr ist der Wettanbieter und nicht der Wettkunde. Der Satz liegt seit 1. April 2025 bei 5 % vom Wetteinsatz, bis zum 31. März 2025 waren es 2 %. Behandelt werden hier außerdem, ob online wetten erlaubt ist, samt „ohne Wettsteuer“, „ohne Verifizierung“ und „ohne Limit“.

Dem Schlagwort „ohne Wettsteuer“ liegt meist nur zugrunde, dass der Buchmacher die Abgabe trägt – weitergeben darf er sie laut Bundesfinanzgericht über Quote oder Auszahlung. Bei Live-Wetten und Höchsteinsätzen endet die Reichweite jeder Landesregel an der eigenen Grenze, und eine Lizenz aus dem Ausland ist noch keine Bewilligung.

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