Sportwetten in Österreich 2026: Bewilligung der Länder, 5 Prozent Gebühr, zehn Anbieter im Vergleich
Ladevorgang...
Stand: Oktober 31, 2026 — geprüft gegen die Impressen, Wettordnungen und Hilfe-Seiten der genannten Anbieter sowie gegen die veröffentlichten Texte der Landes-Wettgesetze.
Sportwetten in Österreich sind gesetzlich etwas anderes, als die meisten annehmen. Sie fallen nicht unter das Glücksspielgesetz. Der klassische Sportwettvertrag gilt dem Bundesministerium für Finanzen und der Bundesfinanzgerichtsbarkeit als Geschicklichkeitsspiel, der Verwaltungsgerichtshof hat das in einer Entscheidung vom 2. Juli 2015 unter der Zahl Ro 2015/16/0019 festgehalten. Daraus folgt alles Weitere, und daraus folgt auch das Problem: Es gibt keine Bundeslizenz, keine nationale Aufsicht, kein öffentliches Verzeichnis der Buchmacher und keine bundesweite Sperrdatei. Zuständig sind die neun Bundesländer, jedes mit eigenem Wettgesetz und eigener Behörde.
Für den Wettenden hat diese Konstruktion einen Preis. Wer bei zwei Anbietern gleichzeitig spielt, spielt unter zwei verschiedenen Rechtsordnungen, mit zwei verschiedenen Behördenwegen und zwei verschiedenen Spielerschutzsystemen, zwischen denen nichts vermittelt. Es gibt niemanden in Österreich, der einem die Entscheidung abnimmt, welcher der beiden Anbieter der bessere ist.
Geworden ist in den vergangenen eineinhalb Jahren außerdem etwas, das jeder Wettschein seit dem 1. April 2025 mitträgt: die Wettgebühr von 5 Prozent auf den Einsatz. Vorher, vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. März 2025, lag sie bei 2 Prozent. Sie ist damit größer als die Marge, die viele Buchmacher auf einem Hauptmarkt überhaupt verlangen, und sie ist in jeder Quote, die man im Wettprogramm sieht, schon eingerechnet. Das ist der eigentliche Grund, warum dieser Artikel bei den Kosten beginnt.
Bundesrecht, Landesrecht: Wer Sportwetten in Österreich erlauben darf
Wer glaubt, in Österreich gebe es eine Sportwetten-Lizenz, sucht nach einem Dokument, das es nicht gibt. Eine Bewilligung — im Wettrecht der Länder heißt sie so, und in rechtlichen Aussagen steht dieses Wort, nicht „Konzession“ — erteilt immer eine Landesregierung, immer nach dem Wettgesetz dieses einen Bundeslandes, und immer für das Angebot, das dieses Bundesland zu beurteilen hat. Die Konzession ist der Begriff des Glücksspielgesetzes und gehört zu Lotterien und Casinos. Für Sportwetten ist der Konzessionsbegriff schlicht falsch.

Schreiben lässt sich das nur dort, wo ein Betreiber es selbst veröffentlicht. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. nennt für ihre Wetten unter der Marke tipp3 das niederösterreichische Wettgesetz vom 27. Mai 2020, LGBl. Nr. 58/2020, und dazu den Bewilligungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. Dezember 2020 unter der Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Dieselbe Rechtsgrundlage und dieselbe Aktenzahl führt die Wettordnung der win2day-Sportwetten an; Betreiberin ist dort laut Wettordnung die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH. Ein Hinweis auf der Seite stellt gleichzeitig klar, dass das Sportwettenangebot nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und nicht der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen oder des Finanzamts Österreich unterliegt. Aus genau diesem Grund folgt die Aufsicht über die tipp3-Annahmestellen den jeweiligen Landesregierungen — in Wien dem Magistrat der Stadt Wien.
Diese Trennung ist keine Fußnote. Bei win2day laufen Lotterie- und Casinospiele unter der Konzession nach dem Glücksspielgesetz, die Sportwetten dagegen unter der niederösterreichischen Bewilligung. Zwei Regime unter einem Markendach, mit zwei Aufsichtsbehörden, zwei Beschwerdewegen und zwei völlig verschiedenen Regelwerken für Limits. Wer dort sein Konto eröffnet, sollte wissen, für welchen Teil er bei wem landet.
Wien, Oberösterreich, Niederösterreich: drei Gesetze, drei Maßstäbe
Die Regeln, die einen beim Wetten tatsächlich betreffen, stehen nicht im Bundesrecht, sondern in den Landesgesetzen, und sie unterscheiden sich. Wien regelt das Wetten im Wiener Wettengesetz, LGBl. Nr. 26/2016, Behörde ist der Magistrat. Oberösterreich arbeitet mit dem Oö. Wettgesetz, Niederösterreich mit dem NÖ Wettgesetz. Das reicht bis in den Wettschein hinein: Livewetten sind landesrechtlich eingeschränkt, und die Einschränkungen lauten nicht überall gleich. In Wien sind Livewetten nur auf Teil- oder Endergebnisse zulässig, nach dem Text von 2020. In Oberösterreich nur auf ein numerisches Zwischen- oder Endergebnis oder darauf, wer als Nächster trifft, nach dem Text von 2021. Wie Niederösterreich es aktuell hält, ist von außen nicht feststellbar.
Dasselbe Muster bei den Einsatzhöhen: 500 € pro Wette in Oberösterreich und Niederösterreich, 50 € pro Wette an Terminals ohne Kassa in Wien. Für Online-Wetten in den übrigen Ländern ist keine solche Grenze ermittelbar. Wer also hört, Livewetten seien „in Österreich“ verboten oder erlaubt, hört eine Aussage über neun Rechtsordnungen, die so niemand treffen kann.
Was man wetten darf — und was kein Sportwettvertrag ist
Erlaubt sind sportliche Ereignisse, so der Wiener Text. Wetten auf Politik oder auf Fernsehsendungen sind in der Regel nicht zulässig — die Einordnung des Bundesministeriums für Finanzen ist an dieser Stelle deutlich. Der praktisch heikle Punkt liegt anderswo: Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel und nicht Sportwette, und ein Land kann sie deshalb nicht als Sportwette bewilligen. Ein Anbieter, der virtuelle Rennen als Teil seines Sportwettenangebots ausgibt, beschreibt damit nicht dasselbe Produkt, das auf einem Landbescheid steht. Wie es sich mit E-Sport verhält, lässt sich nicht feststellen, und deshalb steht dazu hier nichts.
Rechtliche Lage beim Anbieter prüfen: Bewilligung, Serverstandort, Rechtsfolgen
Bei wem man letztlich wettet, entscheidet darüber, welche Behörde für die Beschwerde zuständig ist — oder ob es überhaupt eine gibt. Ein ausländischer Sitz hilft bei der Frage nicht weiter: Die Landesgesetze knüpfen die Bewilligungspflicht an den Ort, von dem aus der Betreiber die Daten bereitstellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat das am 9. April 2026 unter Ra 2025/02/0037 zum Oö. Wettgesetz bestätigt. Die niederösterreichischen Erläuterungen, wie sie in einem Landtagsantrag zitiert werden, lassen Anbieter, die Niederösterreich von Servern außerhalb des Landes bedienen, außerhalb des niederösterreichischen Rechts. Der Serverstandort ist damit die Naht, an der sich entscheidet, welches Recht greift — und er ist die Angabe, die in keinem Wettprogramm steht.
Was unerlaubtes Betreiben kostet, steht in den Landesgesetzen: bis zu 22.000 € in Wien, bis zu 20.000 € in Oberösterreich, nach den Texten von 2020 und 2021. Diese Bußen treffen Betreiber. Für Spieler, die bei einem im Ausland betriebenen Buchmacher eine Sportwette platzieren, findet sich keine gefundene Sanktion. Gerichte haben unerlaubte Casino- und Pokerveranstalter zu Rückzahlungen an Spieler verurteilt; für Sportwetten existiert keine vergleichbare Entscheidung. Wer deshalb hofft, verlorene Sportwett-Einsätze zurückholen zu können, stützt diese Hoffnung auf Fälle aus einem anderen Regelungsbereich.
Die ehrliche Lage ist zweigeteilt. Ein landesbewilligter Anbieter bedeutet eine benannte Landesbehörde, ein Alter ab 18 Jahren, Spielerschutzsysteme des Betreibers und Einsatzgrenzen in manchen Ländern. Ein im Ausland betriebener Anbieter bedeutet, dass es in Österreich keinen Eintrag gibt, den man nachlesen könnte, keine österreichische Stelle, bei der man sich über das Produkt beschweren könnte — und im Gegenzug oft höhere Limits und ein breiteres Liveprogramm. Die zweite Gruppe ist nicht automatisch die unsichere, und die erste ist nicht automatisch die günstigere.
Warum die Rechtsprechung die Debatte nicht schließt
Der Streit um die Rechtsstellung ausländisch betriebener Sportwetten ist nicht beigelegt, sondern anhängig. Eine maltesische, gibraltarische oder Curaçao-Lizenz ist keine österreichische Bewilligung, selbst wenn sie auf der Startseite einer Marke prominent steht. Umgekehrt gibt keine österreichische Behörde eine Liste der bewilligten Buchmacher heraus, gegen die man das prüfen könnte. Wer eine österreichische Bewilligung behauptet, sollte sie im Impressum des Anbieters mit Behörde, Datum und Aktenzahl wiederfinden. Wer sie nicht findet, hat keine — jedenfalls keine, die er belegen kann.
Was die Wettgebühr vom Wettschein nimmt, und wie Anbieter sie weitergeben
Der mechanischste Kostenposten. Die Wettgebühr steht in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2025 und beträgt seit dem 1. April 2025 fünf Prozent des Wetteinsatzes. Bemessungsgrundlage ist der Einsatz selbst — nicht der Gewinn, nicht der mögliche Gewinn, nicht die Auszahlung. Geschuldet wird sie von dem, der die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt, also nicht vom Wettenden. Sie fällt auch dann an, wenn jemand aus Österreich bei einem im Ausland ansässigen Betreiber wettet. Dass die Gebühr entrichtet wurde, ist deshalb ausdrücklich kein Nachweis einer österreichischen Bewilligung; das sind zwei verschiedene Dinge, die gerne verwechselt werden.
Wie der Betreiber die Gebühr weitergibt, bleibt seine Entscheidung. tipp3 gibt an, bei verlorenen Wetten die Gebühr selbst zu tragen und bei gewonnenen Wetten fünf Prozent des Gewinns abzuziehen. Ein vom Anbieter selbst gerechnetes Beispiel macht das greifbar: 10 € Einsatz zu Quote 2,00 ergeben einen Bruttogewinn von 20 €, die Gebühr beträgt 1 €, und der mögliche Gewinn bleibt bei 19 €. Ausgenommen von dem Abzug sind Gewinne aus Cash-Outs sowie aus „ja/nein“- und „alle 7“-Wetten. Das ist der wichtigste Satz in dieser Hilfe-Seite, denn er zeigt, dass die Weitergabe produktabhängig ist und nicht als eine Linie über das ganze Wettprogramm läuft.
Für Wettende ohne Tarifkenntnis ist die Richtung der Weitergabe das entscheidende Detail. Ob der Anbieter die Gebühr in die Quoten einpreist oder erst am Gewinn abzieht, ändert nichts an ihrem Vorhandensein, aber sehr viel an der Transparenz: Ein Abzug am Gewinn ist sichtbar, ein in die Quote eingerechneter Aufschlag nicht. Eine Beschwerde eines Buchmachers gegen die 5-Prozent-Gebühr hat die Bundesfinanzgerichtsbarkeit mit Entscheidung vom 12. Mai 2026 unter RV/7100519/2026 abgewiesen. Die Gebühr steht.
Wie sich Betreiber verhalten, die von der ausgewiesenen Bruttoquote rechnen
Wichtig ist eine Unterscheidung beim Lesen der Hilfe-Seiten: Eine Bruttoquote ist die ausgewiesene Quote vor dem Abzug, wie im Abschnitt „Was die Wettgebühr vom Wettschein nimmt, und wie Anbieter sie weitergeben“ mit der Quote 2,00. Rechnet der Betreiber an dieser Quote weiter, ist das für ihn die technisch einfachere Variante, für den Wettenden die weniger sichtbare. Ob und in welcher Form ein Anbieter diesen Abzug vinnimmt, lässt sich nur seinen eigenen Bedingungen entnehmen; hier gilt für jeden Anbieter nur, was er selbst veröffentlicht.
Was Quote, Quotenschlüssel und Einsatzgrenzen für Wettende bedeuten
Eine Quote ist ein Preis, kein Wetterbericht. Sie ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird, und sie enthält bereits alles, was der Buchmacher für sich einbehält. Wer das im Kopf mitrechnet, liest Wettprogramme anders — als Preisliste, nicht als Prognose.
Die entscheidende Rechnung ist der Quotenschlüssel. Er beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt an die Wettenden zurückgibt, und er ergibt sich aus den Kehrwerten aller Quoten eines Marktes. Ein Rechenbeispiel, das ausdrücklich keine abgeschriebene Preisangabe ist, sondern konstruierte Zahlen: Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1,90 summieren sich die Kehrwerte auf rund 1,053. Der Quotenschlüssel liegt damit bei etwa 95 Prozent, die Marge bei etwa 5 Prozent — genauer bei 5,3 Prozent. Auf jeden Euro, der in diesen Markt fließt, behält der Buchmacher also rund fünf Cent, bevor überhaupt ein einziger Gewinn ausgezahlt wird. Bei 1,80 auf beiden Seiten wären es rund 11 Prozent — genauer 11,1 Prozent. Der Quotenschlüssel ist keine feste Größe eines Anbieters, sondern eine Eigenschaft eines konkreten Marktes zum Zeitpunkt der Auszahlung: Er liegt in der Regel zwischen 90 und 96 Prozent, und die Spanne hängt am Markt und an der Sportart, nicht an der Marke. Wer eine Quote von 1,90 neben einer Quote von 1,95 auf demselben Ausgang sieht, sieht in Wahrheit den Unterschied zwischen rund 5 und rund 2,5 Prozent Marge.
Dasselbe gilt eine Ebene kleiner. Der Quotenschlüssel einer Fußball-1X2-Partie ist nicht der eines Handicap-Markts und schon gar nicht der einer Kombiwette, in der sich die Kehrwerte mehrerer Märkte multiplizieren und die Marge damit steigt. Ein einziges freundliches Preisbeispiel für einen Hauptmarkt sagt über eine Liga oder eine Sportart nichts.
Einsatzgrenzen gehören in denselben Absatz, weil sie dasselbe sind: Preisbestandteile. Eine Grenze von 500 € pro Wette in Oberösterreich und Niederösterreich klingt großzügig, bis neben ihr die Einzelwettgrenze eines Anbieters steht. tipp3 lässt Einzelwetten erst ab einer Quote von 1,06 zu; niedrigere Quoten sind nur in Kombi- oder Systemwetten spielbar, und in einer Kombiwette lassen sich drei bis zehn Tipps verbinden. Wer eine Wette auf einen klaren Favoriten platzieren will, findet die niedrige Quote deshalb nicht im Einzelwettangebot, sondern nur im Verbund. Kombinationen sind zugleich das Produkt, in dem sich mehrere Margen stapeln und die Wettgebühr auf mehreren Einsätzen lastet.
Wie viel Spielerschutz steckt in einem österreichischen Wettkonto?
Weil es keine bundesweite Sportwetten-Aufsicht gibt, gibt es auch kein bundesweites Limit. Wer ein Einzahlungslimit sucht, das für alle Anbieter gilt, sucht eine Regelung, die es nicht gibt. Der Spielerschutz liegt beim Betreiber, und er liegt bei jedem Betreiber anders. Gegen ein solches bundesweites Limit sprechen sich Landtagsmotionen aus Steiermark und Niederösterreich aus dem Jahr 2025 mit einem Reformanspruch an; in Kraft gesetzt ist davon nichts. Ob ein Anbieter Einzahlungslimits überhaupt anbietet, wie hoch sie liegen und ob sie sich erhöhen lassen, steht ausschließlich in seinen eigenen Bedingungen.

Zwei Dinge gelten trotzdem. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren — Wien und Oberösterreich regeln es, die Betreiber setzen es um, tipp3 gibt an, es systemtechnisch vorzugeben. Und eine Selbstsperre existiert jeweils pro Anbieter und pro Land, nicht bundesweit. Wien hebt eine Selbstsperre nicht vor Ablauf von zwei Jahren auf. Ein nationales Sperrregister für Sportwetten gibt es nicht.
Einzahlungslimit und Sperre: was bei den einzelnen Anbietern gilt
Bei win2day ist das Einzahlungslimit an das Alter gebunden und in der Wettordnung ausgewiesen: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche, gerechnet von Freitag bis Donnerstag, ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat. Individuell erhöhbar ist es auf Antrag; Gewinne zählen nicht zum Limit. Die Konstruktion ist ungewöhnlich, und sie ist für einen 24-jährigen Wettenden wirksamer als für einen 30-jährigen, der über eine Antragserhöhung faktisch jeden Monatsbetrag erreichen kann. Einzahllimit und Verlustlimit sind außerdem nicht dasselbe: Das eine begrenzt den Zufluss auf das Konto, das andere den Aderlass im Konto, und ein Konto mit hohem Einzahllimit kann im gleichen Monat mitsamt Einzahlung verschwinden.
tipp3 arbeitet mit einem anderen Bauplan. Dort lässt sich ein wöchentliches Einzahllimit von bis zu 1.950 € setzen, das Einsatzlimit ist täglich bis höchstens 10.000 € einstellbar, das wöchentliche Verlustlimit beträgt maximal 5.000 €. Erhöhungen wirken bei tipp3 erst nach 72 Stunden, Herabsetzungen sofort; eingestellt wird im Kundenprofil unter „Limits“. Diese 72 Stunden sind die eigentliche Spielerschutzfunktion. Wer in einem emotional ungünstigen Moment erhöhen will, muss drei Tage warten, und in diesen drei Tagen entscheidet sich meist, ob es nötig war. Die Herabsetzung dagegen greift sofort — das ist die richtige Reihenfolge.
Zur Selbstsperre bietet tipp3 eine Spielpause von einem, drei oder sechs Monaten an, wobei das Guthaben im Konto bleibt, sowie eine Selbstsperre von einem, zwei oder drei Jahren, bei der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen wird. Nach dem Start sind beide nicht aufhebbar. Wer die sechsmonatige Pause wählt, sollte wissen, dass die Differenz zur Jahressperre die Erreichbarkeit des Geldes ist; die ein-, zwei- oder dreijährige Variante räumt das Konto, die Pause nicht.
Für das Glücksspiel nach dem Glücksspielgesetz, also nicht für Sportwetten, entsteht mit dem Glücksspielreformgesetz 2026 ein Sperrregister und ein Limitregister. Am 14. Oktober 2026 lag dieses Vorhaben noch als Gesetzesentwurf vor. Sportwetten stehen in keinem der beiden Register.
Was ein Willkommensbonus unter dem Strich kostet
Jedes Neukundenangebot ist eine freiwillige Bedingung des Betreibers und nichts anderes. Es gibt in Österreich keine Regelung, die einem Buchmacher vorschreibt, überhaupt einen Bonus anzubieten, und keine Behörde, die seine Höhe genehmigt. Eine Beschränkung der Sportwetten-Werbung nach Uhrzeit oder Inhalt gibt es ebenfalls nicht; die Landesgesetze verlangen einen verantwortungsvollen Auftritt, etwa in § 18 Abs. 4 des Wiener Textes. Was eine Aktion wert ist, entscheidet deshalb kein Gütesiegel, sondern die Kombination aus Umsatzbedingung, Mindestquote, Frist und dem Umgang mit dem Einsatz einer Gratiswette.
Kleinigkeiten entscheiden hier über mehr Geld als die beworbene Summe. Der Einsatz einer Gratiswette wird bei einem Gewinn in der Regel nicht mitausgezahlt — die Wette zahlt den Netto-Gewinn, nicht die Gratissumme. Ein „risikofreies“ Angebot, das im Verlustfall als Gratiswette zurückkommt, ist folglich keine Geldrückgabe, sondern ein Gutschein auf das nächste Spiel, und wer bei einem anderen Anbieter weiterspielen will, hat davon nichts. Eine Erstattung als Echtgeld und eine Erstattung als Freiwette sind zwei verschiedene Produkte, auch wenn die Marketingzeile auf beiden identisch klingt.
Bei Vierklee wird Neukunden ein Bonus von bis zu 100 € angekündigt. Konkrete Bonusbedingungen nennt die Informationsseite nicht. Das ist insofern aufschlussreich, als die Zahl 100 € ohne Umsatzfaktor, ohne Mindestquote und ohne Frist nicht bewertbar ist: Aus einer Angabe mit drei fehlenden Parametern lässt sich kein Wert ableiten. Wer das Angebot prüfen will, prüft die Aktionsbedingungen, bevor er den ersten Einsatz platziert.
Umsatz, Mindestquote, Frist: die drei Zahlen, die den Bonus bewerten
Ein Umsatzfaktor sagt, wie oft eine Bonusbasis umgesetzt werden muss, bevor daraus Geld wird. Die Basis kann die Bonussumme sein oder Bonus plus Einzahlung; die beiden Varianten unterscheiden sich bei gleichem Faktor um mehr als das Doppelte an nötigem Einsatzvolumen. Und nur Wetten ab einer bestimmten Mindestquote zählen überhaupt — bei tipp3 ist der Weg in die andere Richtung versperrt: Einzelwetten sind erst ab einer Quote von 1,06 erlaubt. Das ist kein Bonusthema, sondern eine Produktgrenze, die für jede Wette gilt, und sie erklärt, warum ein vorsichtig gespielter Umsatz nicht mit Quoten nahe 1,01 erledigt werden kann.
Die Frist ist die zweite große Variable. Ein Umsatz, der in sieben Tagen zu erledigen ist, ist für jemanden, der am Wochenende wetten möchte, etwas völlig anderes als ein Umsatz über einen Monat, den man in Ruhe auf zwei, drei Spieltage verteilt. Das erklärt, warum sich Aktionsbedingungen zwischen Anbietern mit gleicher Kopfzahl so stark unterscheiden können.
Die Rechnung: Was 1.000 € Umsatz bei einer Marge von 5 Prozent kosten
Was ein Umsatz an einen Buchmacher zurückfließen lässt, ergibt sich aus dem Quotenschlüssel des Marktes, auf dem er geleistet wird. Dieses Vorgehen geht von einer gleichmäßig über die Ausgänge verteilten Wettsumme aus und hat sich in dieser Form bewährt. Dieses Vorgehen geht außerdem davon aus, dass ausschließlich die Bonusbasis umgesetzt wird. Unter diesen Annahmen kostet die Erbringung eines Umsatzes von 1.000 € auf einem Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von je 1,90 — wiederum ein konstruiertes Beispiel, keine abgeschriebene Preisangabe — bei diesem Quotenschlüssel von rund 95 Prozent gerechnet etwa 53 €. Bei einem Markt mit höherer Marge, etwa zwei Quoten von je 1,80 und einem Quotenschlüssel von rund 89 Prozent, steigen die Kosten auf dieser Umsatzhöhe auf etwa 111 €. Die Marge, die an einem Samstagnachmittag nebenher läuft, ist am Ende des Umsatzes eine Position, die größer ist als der Bonus, dessen Bewertung sie entscheidet.
Warum eine Frist und eine Mindestquote den Wert halbieren können
Die Reihenfolge der Prüfung sollte immer dieselbe sein: erst der Umsatzfaktor und die Basis, dann die Mindestquote, dann die Frist, dann die Frage, in welcher Form eine Gratiswette ausgezahlt wird. In dieser Reihenfolge zählt keine der vier Angaben für sich; die kleinste unter ihnen begrenzt den Wert des ganzen Angebots.
Sportwetten Anbieter in Österreich im Vergleich: zehn Marken, zwei Gruppen
Die folgende Übersicht trennt nach einem einzigen Merkmal: ob der Betreiber eine Bewilligung eines österreichischen Bundeslandes nennt oder nicht. Das ist die Trennlinie, an der sich Spielerschutz, Beschwerdeweg und Aufsicht entscheiden. Die Rangfolge in der Liste bedeutet kein Qualitätsurteil und verspricht keinen Gewinn. Die Verzahnung mit dem Glücksspielgesetz, das Werbeverbot und die GSpG-Sperrdatei treffen nur GSpG-Konzessionäre — kein Sportwettenanbieter der folgenden Gruppen ist ein solcher.
| Anbieter | Bewilligung in Österreich | Betreiber bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| tipp3 | Ja — Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz, Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020 | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., Wien |
| win2day | Ja — Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz, Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020 (nur Sportwetten) | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Starsportwetten | Ja — laut eigener Beschreibung behördlich bewilligt, Bescheid vom 8.3.2022; Land und Aktenzahl nicht veröffentlicht | Star Sportwetten GmbH bzw. Starbet24 GmbH |
| Vierklee | Ja — Bewilligung der Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0 | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Admiral | Ja — Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz | ADMIRAL Sportwetten GmbH, Gumpoldskirchen |
| Merkur Bets | Ja — Land und Bescheid veröffentlicht der Betreiber nicht | Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten |
| 20Bet | Nein — keine Landesbewilligung verzeichnet; Lizenz nach eigener Darstellung nicht belegt | Lumora Digital Lt., Anjouan Gaming Board, Nr. ALSI-202505033-FI2 |
| Drakaris | Nein — keine Landesbewilligung verzeichnet | Novatrix SRL, Costa Rica; Tobique Gaming Commission Nr. 0000002 |
| 888sport | Nein — keine Landesbewilligung verzeichnet | Evoke plc (früher 888 Holdings), Gibraltar |
| Winz | Nein — keine Landesbewilligung verzeichnet | nach eigener Angabe Tobique Gaming Commission Nr. 0000002 und Anjouan |
| Anbieter | Besonderheit aus der Einzelprüfung |
|---|---|
| tipp3 | 5 Prozent Wettgebühr trägt der Betreiber bei verlorenen Wetten; Einzelwetten erst ab Quote 1,06 |
| win2day | Einzahlungslimit 250 € pro Woche bis 26 Jahre, 1.680 € pro Kalendermonat ab 26 Jahre |
| Starsportwetten | Bewilligung ohne Bundesland und ohne Aktenzahl veröffentlicht |
| Vierklee | Tiroler Buchmacherlizenz, Neukundenbonus bis zu 100 € angekündigt |
| Admiral | Bewilligung nach dem Oö. Wettgesetz, Teil der Novomatic-Gruppe |
| Merkur Bets | seit Juni 2025 unter dieser Marke, davor Cashpoint Sportwetten |
| 20Bet | Anjouan-Lizenz, Angebot seit 2020 |
| Drakaris | Costa-ricanische Betreibergesellschaft, Vertragssprache Englisch |
| 888sport | in Gibraltar lizenziert, an der Londoner Börse notiert |
| Winz | zwei Rechtsordnungen, die eigene Seite nennt sie unterschiedlich |
Die zweite Tabelle ist die interessantere, weil sie zeigt, wo die Unterschiede wirklich sitzen. Zwei Anbieter der ersten Gruppe treffen sich in derselben Behörde und demselben Bescheid, unterscheiden sich aber vollständig in ihren Einzahlungslimits. Zwei Anbieter der zweiten Gruppe nennen Lizenzen aus zwei Kleinststaaten, und einer davon widerspricht sich dabei auf seinen eigenen Sprachversionen. Die Prüftiefe, die eine Marke sich selbst zumutet, ist ein brauchbarer Hinweis auf die Sorgfalt, mit der sie ihre Bedingungen pflegt.
Die geprüften Buchmacher mit Landesbewilligung
Die folgenden sechs Anbieter nennen eine Bewilligung eines österreichischen Bundeslandes. Das ist keine Qualitätsaussage: Ein Landbescheid sagt, dass eine Behörde das Angebot geprüft hat, und er sagt nicht, dass die Quoten gut sind. Was er sagt, ist, dass es im Streitfall eine Adresse gibt.
tipp3: sechs Betreiberstandorte im Bescheid, die Gebühr trägt das Haus
tipp3 ist die Marke mit dem dichtesten Vertriebsnetz des Landes, und ihr Vorteil liegt weniger im Digitalen als im Physischen. Betrieben wird sie von der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz am Rennweg in Wien, Firmenbuchnummer 196645i, eingetragen beim Handelsgericht Wien; als Unternehmensgegenstand ist der Betrieb von Sportwetten angegeben. Die Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Wetten nimmt sie über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an; die Hilfe-Seite des Betreibers nennt inzwischen über 3.600 Annahmestellen österreichweit. Zwei Zahlen, ein Trend: Das Netz wächst weiter.
Rechtlich hängt die Marke an einem Bescheid, den man nachlesen kann — niederösterreichisches Wettgesetz, Bescheid vom 10. Dezember 2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020 —, und die Aufsicht über die Annahmestellen folgt den Landesregierungen, in Wien dem Magistrat.
Beim Preisunterschied zur Konkurrenz ist tipp3 am wenigsten transparent und am einfachsten zugleich: Der Betreiber gibt an, bei verlorenen Wetten die 5 Prozent selbst zu tragen und sie nur bei gewonnenen Wetten vom Gewinn abzuziehen. Das klingt nach Nettovorteil, ist aber ein anderes Geschäftsmodell: Wer verliert, zahlt nichts, wer gewinnt, zahlt 5 Prozent des Gewinns. Über eine lange Reihe von Wetten mit derselben Trefferquote landet ein Wettender bei dieser Konstruktion in einer ganz anderen Kostenkurve als bei einem Anbieter, der die Gebühr vorab in die Quote einrechnet. Wer selten gewinnt, fährt mit tipp3 günstiger; wer häufig gewinnt, trägt hier die Gebühr sichtbar, während er sie beim Konkurrenten nie zu sehen bekommt.
Ein Sandkorn steckt im Angebot. Einzelwetten sind erst ab einer Quote von 1,06 erlaubt. Wer auf klare Favoriten setzt — ein 1,02-Fall —, kann das nur in Kombinationen spielen, und Kombis sind das Produkt, in dem mehrere Margen aufeinandertreffen. Die niedrige Quote, die auf dem Papier risikoarm aussieht, ist damit kein Einzelwettprodukt, sondern ein Kombinationselement.
Beim Spielerschutz bietet die Marke das vollständigste Werkzeugpaket der ersten Gruppe: ein wöchentliches Einzahllimit bis 1.950 €, ein tägliches Einsatzlimit bis 10.000 €, ein wöchentliches Verlustlimit bis 5.000 €, Erhöhungen wirksam nach 72 Stunden und Herabsetzungen sofort, dazu die Spielpause von einem, drei oder sechs Monaten und die Selbstsperre von einem, zwei oder drei Jahren, beide nach dem Start unaufhebbar. Die Grenzen liegen hoch genug, um das eigene Spiel nicht einzuschränken, und das ist die Schwäche des Konzepts. Wer 1.950 € pro Woche selbst einzahlen darf, hat ein Limit gesetzt, das ihn nicht schützt. Der wirksame Teil ist die Wartezeit.
Wer sein Wettkonto an einer Trafik führt und Wetten dort abgibt, wo die Aufsicht lokal greift, findet hier die passende Adresse. Wer das Wettprogramm überwiegend digital nutzt, wird an der Einzelwettgrenze und an der Kombinationslastigkeit der attraktiven Preise nicht vorbeikommen.
win2day: 250 € pro Woche bis 26 Jahre, zwei Regime unter einem Dach
win2day ist die Sportwettenmarke der Österreichischen Lotterien Gesellschaft mbH, und sie ist die einzige der ersten Gruppe, bei der zwei Aufsichtsregime unter einer einzigen Kontoanmeldung liegen. Die Sportwetten nennen in ihrer Wettordnung dieselbe niederösterreichische Rechtsgrundlage wie tipp3 — LGBl. Nr. 58/2020, Bescheid vom 10. Dezember 2020, IVW1-Wett-47/001-2020 — und stellen klar, dass sie nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und nicht der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen oder des Finanzamts Österreich unterliegen. Lotterie- und Casinospiele derselben Marke laufen dagegen unter der Bundeskonzession nach dem Glücksspielgesetz.
Diese Trennung hat Folgen für die Selbstsperre. Eine Sperre, die für den Lotterieteil ausgesprochen wird, ist nicht automatisch die Sperre des Sportwettenteils, und die Grenzen, die für das eine gelten, sind nicht die Grenzen des anderen. Wer sein Konto sperrt, sollte wissen, welchen Teil er gerade sperrt.
Das Einzahlungslimit der Sportwetten ist altersgestaffelt und in der Wettordnung ausgewiesen: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche, gerechnet von Freitag bis Donnerstag, ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Die Staffelung ist die einzige Altersdifferenzierung im Spielerschutz der geprüften Anbieter, und sie ist gut gewählt: Sie verlangsamt genau die Zielgruppe, die statistisch am schnellsten zu hohen Einzahlungen neigt. Ihre Grenze liegt in der Antragserhöhung, die den Unterschied zwischen einem Schutzmechanismus und einer Selbstauskunft einebnet. Ein Depositlimit ist zudem kein Verlustlimit; wer regelmäßig einzahlt und regelmäßig verliert, wird durch die Grenze langsamer, nicht gestoppt.
Für wettende unter 26, die bewusst langsam anfangen wollen, ist die 250-Euro-Woche die klarste Vorgabe im Feld. Über 26 liegt die Regelung im Mittelfeld: 1.680 € monatlich sind mehr, als die meisten Einzahler brauchen, und weniger als die 1.950 € pro Woche, die bei tipp3 einstellbar sind.
Starsportwetten: Bewilligung ja, Fundstelle nein
Die Betreiberbeschreibung der Starsportwetten-App nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde — die Formulierung „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“ gehört zur Selbstbeschreibung der Marke. Angeführt werden weder ein Bundesland noch eine Aktenzahl. Das ist die eigentliche Beobachtung an diesem Eintrag: Eine Bewilligung ohne Behörde ist eine Aussage ohne Adresse. Sie mag zutreffen; belegen lässt sie sich von außen nicht.
Praktisch heißt das für Wettende, dass die Prüfung beim Betreiber selbst bleibt. Wer sich für die Marke interessiert, sucht im Impressum und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem Bescheid — Behörde, Datum, Geschäftszahl —, und wenn diese Angaben auch dort fehlen, fehlt die Grundlage für eine spätere Beschwerde.
Der Eintrag wirft außerdem ein Licht auf die Absicht hinter der Liste. Die zweite Gruppe wird nicht deshalb von der ersten getrennt, weil eine Marke bekannt oder unbekannt wäre, sondern weil sich die Prüfbarkeit der Rechtsgrundlage binnen einer Zeile unterscheidet. Ein Bescheid mit Datum und Zahl ist prüfbar, eine Formulierung ohne beides ist es nicht. Ein Anbieter, der keine Stelle mit Grund zur Klage liefert, ist damit nicht die schlimmere Wahl — aber der Nachweis seines Status liegt allein bei ihm.
Vierklee: Tiroler Lizenz, 100 Euro ohne Bedingungen
Vierklee ist formal die sauberste Angabe in der ganzen Liste. Das Impressum nennt die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung, und als anwendbare Rechtsvorschrift gilt das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Der Online-Dienst läuft laut Startseite unter derselben Lizenz. Das sind die Zutaten, die einen Beleg ausmachen: Behörde, Nummer, Gesetz.
Der zweite Teil des Auftritts ist deutlich weniger sauber. Neukunden wird ein Bonus von bis zu 100 € angekündigt; konkrete Bonusbedingungen nennt die Info-Seite nicht. Eine Zahl ohne Umsatzfaktor, ohne Mindestquote und ohne Frist ist keine Auskunft, sondern eine Fassade mit Betrag. Wer diese 100 € bewerten will, muss sie gegen die drei fehlenden Parameter halten, und solange die fehlen, ist der beworbene Wert mit null anzusetzen.
Für einen tirolerischen Wettenden, für den ein physisches Wettbüro erreichbar ist, ist die Landeszugehörigkeit der Lizenz der ruhigere Teil der Sache. Für den Rabattjäger ist der Auftritt eine Warnung: Eine Marke, die ihren Bonus bewirbt und ihre Bonusbedingungen nicht veröffentlicht, hat sich entschieden, was sie lieber zeigt.
Admiral: 22 Jahre unter derselben Marke, Bescheid nach dem Oö. Wettgesetz
Admiral ist die älteste und die am stärksten in einer Firmengruppe verankerte Marke der Liste. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH hat ihren Sitz in Gumpoldskirchen und gehörte zur Novomatic-Gruppe; gegründet wurde das Unternehmen von Walter Grubmüller, und an der Wiener Börse war es von 2001 bis 2006 notiert. Als Bewilligung wird eine nach dem oberösterreichischen Wettgesetz der oö. Landesregierung angegeben.
Die wirtschaftliche Zugehörigkeit ist hier kein Beiwerk, sondern die relevanteste Information. Wer gegen einen Konzern in dieser Größe einen Streit über eine Auszahlung führt, führt ihn nicht gegen einen Ein-Mann-Betrieb, und das verändert die Durchsetzung von Ansprüchen. Umgekehrt folgt daraus keine günstigere Preisstellung: Ein Markenname zahlt keine Quote.
Bemerkenswert ist die Börsennotierung als Datum und nicht als Zustand — sie endete 2006. Wer aus einer Notierung auf eine aktuelle Kapitalmarktgeschichte schließt, schließt auf etwas, das zwei Jahrzehnte zurückliegt.
Die Marke ist für Wettende, die ein dichtes Filialnetz und ein Konzernumfeld bevorzugen. Wer das Angebot nach Quoten vergleicht, wird Admiral als eine von mehreren etablierten Marken einordnen und nicht als Preisbrecher.
Merkur Bets: neuer Name, Land nicht genannt
Seit Juni 2025 tritt die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group unter der Marke Merkur Bets auf. Davor hieß sie Cashpoint Sportwetten, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien und gegründet 1996. Die Umbenennung ist keine rechtliche Zäsur, sondern eine Marketingentscheidung — und sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Anbieter die Suche nach einer Bewilligung erschweren: Wer unter dem neuen Namen recherchiert, findet die ältere Firmengeschichte erst spät und die Zuständigkeit gar nicht. Die Bewilligung wird erwähnt, doch Land und Bescheid veröffentlicht der Betreiber nicht.
Für Wettende bedeutet das dasselbe wie bei der Marke mit dem Bescheid ohne Adresse: Die Angabe ist vorhanden, der Nachweis fehlt. Der Unterschied liegt in der Dauerhaftigkeit. Eine Marke, die seit 1996 mit einem Bestand arbeitet und im Jahr 2025 den Namen wechselt, hat eine Firmengeschichte, die sich überprüfen lässt; wer sich für sie entscheidet, sollte das Wissen um die Vergangenheit mitnehmen. Die naheliegende erste Recherche — der Name der Marke — führt nicht zum Betreiber zurück.
Wer die Marke ohnehin aus der Zeit als Cashpoint kennt und mit dem Rabattprogramm der Gruppe vertraut ist, wird sich nicht irritieren lassen. Wer zum ersten Mal auf sie stößt, sollte die Rechtsgrundlage im Geschäftsverkehr auf der Seite suchen.
Anbieter ohne österreichische Bewilligung, die österreichische Wettende antreffen
Die folgenden vier Marken betreiben Sportwetten für österreichische Kunden, ohne eine Bewilligung der Bundesländer zu nennen. Ihre Rechtsstellung hängt am jeweiligen Landrecht, ist umstritten und wird politisch diskutiert; sie ist deshalb weder als „legal in Österreich“ noch als „illegal in Österreich“ zu beschreiben. Ein Hinweis, der über alle vier hinweg gilt: Eine österreichische Selbstsperre erreicht keinen von ihnen.
20Bet: Anjouan-Lizenz, seit 2020 am Markt
20Bet wird von der Lumora Digital Lt. betrieben, unter einer Lizenz des Anjouan Gaming Board, Nummer ALSI-202505033-FI2; das Angebot besteht seit 2020. Eine Bewilligung eines österreichischen Bundeslandes liegt nicht vor.
Die Lizenznummer wird nur zitiert, damit der interessierte Wettende sie in den AGB der Marke gegenlesen kann. Prüfen lässt sich an ihr nichts, was über die Existenz der Lizenz hinausgeht. Sie sagt nichts über die Serversituation, aus der heraus die Daten nach Österreich gestellt werden. Eine Selbstsperre, die ein Wettender bei einem anderen Anbieter ausgesprochen hat, hat hier keine Gültigkeit, und eine österreichische Behörde kann Beschwerden über das Produkt nicht nachgehen.
Die Marke ist für Wettende interessant, die ein internationales Wettprogramm suchen und die fehlende Aufsichtsanbindung in ihrer Kalkulation tragen. Wer auf eine klar zuordenbare Aufsichtsbehörde angewiesen ist, sollte an einer anderen Stelle weitersuchen.
Drakaris: Costa-Rica-Gesellschaft, Tobique-Lizenz, Vertragssprache Englisch
Drakaris wird nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die seit dem 12. Juni 2025 gelten, von der Novatrix SRL mit Sitz in Costa Rica betrieben — Firmennummer 3-102-893958, Cartago, Oreamuno. Lizenziert und reguliert wird die Marke nach dieser Angabe von der Tobique Gaming Commission unter der Lizenznummer 0000002. Als offizielle Sprache gilt Englisch.
Praktisch ist die Sprachangabe der wichtigste Satz in den Bedingungen. Wer im Streitfall einen Anspruch liest, liest ihn in einer Sprache, in der die Regeln der eigenen Rechtsordnung nicht gelten, und vor einer Behörde, die kein österreichisches Verfahren kennt. Eine Nummer wie 0000002 ist ein schlichtes Beispiel für eine Lizenz mit niedriger laufender Nummer; über den Prüfmaßstab der Aufsicht sagt sie nichts.
Ein Wettender, der diese Marke auswählt, wählt die Vertragssprache mit. Wer mit dem englischen Regelwerk und mit einem Beschwerdeweg außerhalb der eigenen Landesregierung leben kann, findet sie bedienbar; wer im Streitfall eine österreichische Adresse braucht, findet sie hier gar nicht.
888sport: Londoner Börsennotierung, gibraltarische Lizenz
888sport gehört zur Evoke plc, früher 888 Holdings Limited. Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Gibraltar, ist an der Londoner Börse unter dem Kürzel EVOK notiert und arbeitet unter einer Glücksspiellizenz der Regierung von Gibraltar. Eine österreichische Bewilligung wird nicht genannt.
Eine Notierung ist keine Aufsicht. Die börsenrechtliche Publizität einer Gesellschaft sagt etwas über ihre Rechnungslegung gegenüber Aktionären und nichts über die Behandlung eines Wettkontos. Die gibraltarische Lizenz ist eine echte Lizenz mit einer echten Aufsicht; sie ist nur nicht die österreichische. Wer im Konfliktfall eine österreichische Stelle anrufen möchte, ruft bei der gibraltarischen Regierung an, und die wird mit einem Wettschein aus Wien nicht befasst.
Die Marke ist eine der bekannteren Namen der Liste. Für Wettende, die eine große internationale Buchmachermarke mit Livewettenangebot suchen und den Weg über eine ausländische Aufsicht akzeptieren, ist sie eine naheliegende erste Anlaufstelle — mit demselben Hinweis, der für alle vier Marken dieses Abschnitts gilt.
Winz: zwei Rechtsordnungen, zwei Sprachversionen, zwei Angaben
Winz hat die einzige Angabe in der Liste, die sich innerhalb desselben Auftritts widerspricht. Die englische Seite nennt Lizenzen von Anjouan und Tobique; die deutsche Seite nennt nur die Tobique Gaming Commission als lizenzgebende Behörde. Eine österreichische Bewilligung wird nicht genannt.
Der Widerspruch ist nicht dramatisch, aber er beschreibt die Sorgfalt. Ein Anbieter, dessen Lizenzangabe sich zwischen zwei Sprachversionen derselben Seite unterscheidet, hat den Text nicht in der Hand, an dem sich Ansprüche entscheiden. Für den Wettenden folgt daraus ein Prüfvorbehalt: Wer sich über die Lizenzlage informieren will, liest sie an der Stelle, die als Vertragsgrundlage gilt, und nicht auf einer für Besucher aufbereiteten Sprachversion.
Wer sich zwischen den vier Marken dieses Abschnitts entscheiden will, entscheidet nichts über die Lizenzqualität — die drei Lizenzangaben dieser Gruppe liegen alle außerhalb Österreichs, und wer eine davon bevorzugt, wählt einen Aufsichtsstil. Wer hingegen eine österreichische Stelle mit Zuständigkeit für das Produkt braucht, sucht in der ersten Gruppe weiter.
Häufige Fragen zu Sportwetten in Österreich
Sind Sportwetten in Österreich erlaubt, und wer erteilt die Bewilligung?
Wetten auf sportliche Ereignisse stehen außerhalb des Glücksspielgesetzes und gelten als Geschicklichkeitsspiel. Erlaubt wird das Angebot nicht vom Bund, sondern von den neun Bundesländern: Jedes Land erteilt nach seinem eigenen Wettgesetz eine Bewilligung. Eine Bundeslizenz, ein nationales Verzeichnis oder eine bundesweite Aufsicht über Buchmacher gibt es nicht.
Seit wann sind 5 Prozent Wettgebühr zu zahlen, und wen trifft die Gebühr?
Seit dem 1. April 2025 beträgt sie fünf Prozent des Einsatzes, davor lag sie bei zwei Prozent. Schuldner ist, wer die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt — also der Betreiber, nicht der Wettende. Sie fällt auch bei einer Wette aus Österreich bei einem Anbieter im Ausland an. Wie der Betreiber sie weitergibt, entscheidet er selbst.
Gibt es eine bundesweite Selbstsperre oder ein österreichweites Einzahlungslimit?
Nein. Eine Selbstsperre wirkt jeweils beim einzelnen Anbieter und nach den Regeln des jeweiligen Landes; in Wien lässt sie sich nicht vor Ablauf von zwei Jahren aufheben. Ein bundesweites Sperrregister für Sportwetten existiert nicht. Einzahlungs- und Verlustlimits sind Betreiberbedingungen — bei win2day etwa 250 € pro Woche bis zum Alter von 26 Jahren, 1.680 € pro Kalendermonat ab 26 Jahren.
Gelten Livewetten und Einsatzgrenzen in allen Bundesländern gleich?
Nein. Wien lässt Livewetten nur auf Teil- oder Endergebnisse zu, Oberösterreich nur auf ein numerisches Zwischen- oder Endergebnis oder darauf, wer als Nächster trifft. Die Einsatzgrenzen weichen ebenfalls ab: 500 € pro Wette in Oberösterreich und Niederösterreich, 50 € pro Wette an Terminals ohne Kassa in Wien.
Woran erkennt man den Unterschied zwischen Landesbewilligung und ausländischer Lizenz?
An der Fundstelle. Eine Bewilligung nennt eine Landesregierung mit Datum und Aktenzahl — etwa die NÖ Landesregierung mit Bescheid vom 10. Dezember 2020, IVW1-Wett-47/001-2020. Eine ausländische Lizenz nennt Malta, Gibraltar, Anjouan oder Tobique. Sie ist keine österreichische Bewilligung, und eine österreichische Sperre erreicht einen solchen Anbieter nicht.
Wie errechnet sich der mögliche Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote. tipp3 rechnet vor: 10 € zu Quote 2,00 ergeben brutto 20 €. Davon zieht der Betreiber bei einer gewonnenen Einzelwette fünf Prozent Gebühr ab, also 1 €, und der mögliche Gewinn bleibt bei 19 €. Bei einer verlorenen Wette trägt er die Gebühr nach eigener Angabe selbst.
Rechtslage – wettanbieterzahlung
Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterzahlung»
